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   BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83   

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https://dejure.org/1984,13903
BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83 (https://dejure.org/1984,13903)
BGH, Entscheidung vom 27.01.1984 - 5 StR 866/83 (https://dejure.org/1984,13903)
BGH, Entscheidung vom 27. Januar 1984 - 5 StR 866/83 (https://dejure.org/1984,13903)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Beleidigung in Tateinheit mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener - Äußerungen eines Verteidigers während eines Plädoyers - Bezeichnung der Ermordung von Millionen Juden während der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft als Erfindung - Beleidigung lebender Juden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.09.1979 - VI ZR 140/78

    Ansprüche einzelner Personen bei Beleidigung unter einer Kollektivbezeichnung

    Auszug aus BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83
    Die Revision des Angeklagten wendet sich zutreffend dagegen, daß der Tatrichter die Verurteilung auf die vom Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 18. September 1979 (BGHZ 75, 160 = NJW 1980, 45) genannten Grundsätze gestützt hat.
  • BGH, 24.03.1982 - 3 StR 28/82

    Hans-Christian Ströbele

    Auszug aus BGH, 27.01.1984 - 5 StR 866/83
    Anderenfalls wird zu beachten sein, daß dem Strafverteidiger im Interesse wirksamer Verteidigung grundsätzlich ein weiter Spielraum eingeräumt ist (BGHSt 31, 16 [19, 21]).
  • BGH, 19.01.1989 - 1 StR 641/88

    Kollektivbeleidigung von Soldaten

    Anzumerken ist insoweit jedoch, daß besonderer Prüfung bedarf, ob bei Bejahung der Voraussetzungen des § 185 StGB hinsichtlich der Bundeswehr als Institution angesichts des Gewichts des Interesses der Öffentlichkeit an freier Kritik und ungebundener Diskussion gerade im hier fraglichen Bereich sowie unter Berücksichtigung der Zielsetzung des Angeklagten bei Verbreitung seiner Schrift der Bereich dessen überschritten ist, was einer Institution wie der Bundeswehr, die sich auch unsachlicher und massiver Kritik eher stellen muß als eine Einzelperson, noch hinzunehmen zumutbar ist (vgl. OLG Hamm NZWehrr 1977, 70, 71; zur Anwendung des § 193 StGB in Fällen der Beleidigung BGH NStZ 1987, 554; BGH, Urt. vom 27. Januar 1984 - 5 StR 866/83; verneinend noch BGH, Urt. vom 31. März 1953 - 1 StR 584/52 bei Dallinger MDR 1953, 401).
  • OLG Bremen, 23.02.2023 - 1 Ss 48/22

    Religiös motivierte Äußerungen als Volksverhetzung; Aktive CSD-Teilnehmer als

    Er wird vielmehr auch von dem sprachlichen Kontext, in dem die umstrittene Äußerung steht, und ihren Begleitumständen bestimmt, soweit diese für den Rezipienten erkennbar sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.09.1993 - 1 BvR 584/93, juris Rn. 18, NZV 1994, 486; Beschluss vom 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91, juris Rn. 125, BVerfGE 93, 266; Beschluss vom 06.09.2000 - 1 BvR 1056/95, juris Rn. 36, NJW 2001, 61; Beschluss vom 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03, juris Rn. 32, NJW 2008, 2907; Beschluss vom 24.07.2013 - 1 BvR 444/13, juris Rn. 18, EuGRZ 2013, 637; BGH, Urteil vom 27.01.1984 - 5 StR 866/83, juris Rn. 8, EzSt StGB § 189 Nr. 1; Urteil vom 15.12.2005 - 4 StR 283/05, juris Rn. 12, NStZ-RR 2006, 305; Urteil vom 20.09.2011 - 4 StR 129/11, juris Rn. 23, NStZ-RR 2012, 277 (Ls.)).

    Grundsätzlich ist die Auslegung von schriftlichen und mündlichen Äußerungen auf ihren tatsächlichen Gehalt Sache des Tatrichters, wobei dieser im vorgenannten Sinne die gesamten Begleitumstände zu berücksichtigen hat (siehe BGH, Urteil vom 14.01.1981 - 3 StR 440/80 (S), juris Rn. 9, NStZ 1981, 258; Urteil vom 27.01.1984 - 5 StR 866/83, juris Rn. 8, EzSt StGB § 189 Nr. 1; Urteil vom 15.03.1994 - 1 StR 179/93, juris Rn. 19, BGHSt 40, 97; Beschluss vom 03.05.2016 - 3 StR 449/15, juris Rn. 5, NStZ 2017, 146).

  • BGH, 15.09.1987 - 5 StR 54/87

    Berechtigte Interessen - Ehrschutz - Rechtsstaatliches Gebot

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